Rücknahmepflicht für Elektromüll beschlossen

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Das Bundeskabinett hat eine Rücknahmepflicht für Elektromüll beschlossen, mit dem Ziel die Rückgabe bzw. Entsorgung von alten Elektrogeräten wie Radios, TV, Handies, Staubsaugern zukünftig zu vereinfachen. Hierfür wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz entsprechend refomiert: Elektrogeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen beim Kauf eines neuen vergleichbaren Geräts das Altgerät kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Dies gilt auch für Online-Shops. Neu ist auch, dass Elektro-Kleingeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch ohne Neukauf kostenlos bei einem beliebigen Händler zurückgegeben werden können und das auch ohne Kassenzettel. Intention ist so die Recyclin-Quote deutlich zu erhöhen und eine "illegale" Entsorgung in der Mülltone vermieden werden. In Kraft treten soll das Gesetz dann bis Ende des Jahres.