Bundestag beschließt Startup-freundliche(re) Regeln für Crowdinvesting

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Heute wird der Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz beschließen. Nach starker Kritik von Verbänden, Startups und Crowdinvesting-Plattformen wurde der ursprüngliche Entwurf nochmals in einigen Punkten verbessert. So ist nun eine, meist sehr kostenintensive, Prospekpflicht erst ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Mio. Euro gefordert. Der initiale Entwurf sah eine Grenze von 1 Mio. Euro vor. Auch das Werbeverbot im Internet und Social-Media soll entfallen. Das ebenfalls im Entwurf vorgesehene Informationsblatt, das hätte ausgedruckt und unterschrieben, per Post an die Crowdinvesting-Plattform zurückgesandt werden, entfällt ebenfalls. Nun reicht eine Online-Kenntnisnahme. Allerdings bleibt die stark kritisierte Regelung bestehen, dass die Prospektpflicht nur dann entfällt, wenn sich Einzelinvestoren mit max. 1000 Euro beteiligen. Nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben ist auch ein Investment bis max. 10.000 Euro möglich. Laut BITKOM liegen diese Regelungen deutlich über den Vorgaben der EU und stellen so deutsche Crowdinvesting-Plattformen, Start-ups und Investoren letztendlich, trotz der Nachbesserungen, schlechter als in anderen europäischen Ländern.