Buchpreisbindung soll zukünftig auch für E-Books gelten

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Änderung im Buchpreisbindungsgesetzes vorgestellt, die zukünftig auch „elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ mit einbeziehen soll. Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage zur Angabe eines Festpreises für Ihre Neuerscheinungen, der dann, bis auf wenige Ausnahmen, mindestens 18 Monate gilt. Die Intention ist, damit das "Kulturgut Buch" zu schützen und auch eine Flächendeckende Versorgung zu garantieren. Denn in sehr Preis-/Wettbewerbsintensiven Märkten hätten hier kleinere Händler effektiv sehr große Nachteile.

Inwieweit eine derartige Maßnahme in Digitalen-Märkten sinnvoll ist, muss sich sicherlich erst zeigen. Zumindest in der Theorie nach ist diese gerade für Startups und kleinere Plattformen durchaus von Vorteil. Denn die günstigere Konkurrenz ist sonst immer nur einen Klick entfernt. Selbst wenn ein kleines Portal echten Mehrwert generiert, ist die Churn-Rate tendenziell extrem hoch. Gibt es jedoch kein Preisgefälle, und im bei Digitalen-Gütern fällt auch der Aspekt der Logistik weg, bei dem tendenziell eher größere Anbieter profitieren, dürfte die Abschlussquote deutlich höher sein. Problem im Buchmarkt sind aber natürlich nach wie vor geschlossene Plattformen wie sie Amazon & Co mit Kindle etablieren.